Worum geht es?
Air Berlin ist pleite und hat den Betrieb eingestellt.
Die Fluggäste dürfen, wie ihnen Air Berlin in trockenen Worten mitteilt, auf ihren vorausbezahlten Flugpreisen in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe sitzenbleiben und sie im Insolvenzverfahren anmelden. Wovon sie außer Papierkram nichts haben werden.
Aber das ist nur die halbe Wahrheit.
Die ganze Wahrheit:
- Air Berlin war seit Jahren hoffnungslos überschuldet und machte zuletzt 50 Mio. Euro Verluste im Monat. Im Frühjahr 2017 war klar, dass die Air Berlin ihren Betrieb nur aufrecht erhalten konnte, wenn ihr größter Aktionär, Etihad, diese Verluste weiterhin ausgleichen würde. Erst nachdem Etihad ein Schreiben aufsetzte, sie „hätten sie Absicht“, Air Berlin weiter zu unterstützen, haben die Wirtschaftsprüfer überhaupt den Jahresabschluss der Air Berlin unterschrieben – nicht jedoch ohne darauf hinzuweisen, dass das Schreiben von Etihad wahrscheinlich weder verbindlich noch durchsetzbar war.
- Das Luftfahrtbundesamt ist gesetzlich verpflichtet, die finanzielle Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften zu überprüfen und bei Risiken einzuschreiten. Aber es hat ebenso wie sein oberster Dienstherr, der CSU-Bundesverkehrsminister Dobrindt tatenlos zugeschaut, wie die Fluggäste der maroden Air Berlin weiter Vorauszahlungen von hunderten Millionen Euro anvertraut und verloren haben.
- Wenige Minuten nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin stand die Bundesregierung mit einem „großzügigen“ 150-Millionen-Überbrückungskredit bereit. Den sie sich einschließlich unglaublicher 11 % Zinsen und zusätzlich einer Million Euro Bearbeitungsgebühr vorab aus der Insolvenzmasse zurückzahlen lässt.
- Die Lufthansa hat die innerdeutschen Strecken von Air Berlin für einen Spottpreis übernommen und konnte monatelang als innerdeutscher Monopolist die Preise diktieren.
- Air-Berlin-Kunden sind zweifach bestraft worden: Ihr Flugpreis war weg und für ihren Ersatzflug mit Lufthansa oder Eurowings durften sie das Doppelte bezahlen.
- Der Chef von Air Berlin, Thomas Winkelmann, kassiert weiter ein dickes Vorstandsgehalt.
Und das alles auf dem Rücken gutgläubiger Fluggäste, die dem Vorstand von Air Berlin, der Etihad, den Behörden und der Regierung vertraut und Vorauszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an Air Berlin geleistet und verloren haben.
Wir haben die Rechtslage anhand der öffentlich zugänglichen Informationen geprüft. Im Ergebnis sind wir überzeugt, dass jeder geschädigte Fluggast realistische Chancen auf Regress hat. Gegen das Luftfahrtbundesamt, gegen die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat von Air Berlin und deren Versicherungen, gegen Gesellschafter und weitere.
Diese Chance haben Sie aber nicht als Einzelner. Sondern nur, wenn Sie Ihre Rechte mit denen anderer Geschädigter bündeln.
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Wahren Sie Ihre Chance
Ohne Aufwand - ohne Kosten - ohne Risiko für Sie.
Lassen Sie sich nicht alles gefallen. Lassen Sie diejenigen, die dafür verantwortlich sind, dass Sie auf Ihren vorausbezahlten Flugkosten sitzen bleiben, nicht so einfach davonkommen.
Die Arbeit und das Risiko verbleiben bei uns.
Dafür erhalten wir im Erfolgsfall - und nur dann - 35 % des Erlöses: 65 % erhalten Sie.
Was können Sie tun?
Sie treten uns, einem zugelassenen Rechtsdienstleistungsunternehmen, Ihre Ansprüche ab und geben uns mit wenigen Klicks die Informationen, die wir zur Geltendmachung Ihrer Forderung benötigen.
Was werden wir dann tun?
- Wir melden Ihre - uns abgetretenen - Ansprüche im Insolvenzverfahren an. Der Insolvenzverwalter hat eine Anmeldefrist zum 1. Februar 2018 gesetzt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Ausschlussfrist, sodass Ihre Ansprüche auch zu einem späteren Zeitpunkt noch angemeldet werden können.
- Wir werden in der Gläubigerversammlung (die erste findet bereits am 24. Januar 2018 statt!) die Rechte der Geschädigten vertreten.
- Wir werden uns darum bemühen, einen Vertreter in den Gläubigerausschuss zu entsenden, der Ihre Interessen wahrnimmt.
- Wir machen außergerichtlich oder gerichtlich den Schadensersatz geltend, der Ihnen nach unserer Einschätzung infolge der Flugstornierung gegen Dritte zusteht.
- Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über den Stand des Verfahrens.
- Im Erfolgsfall - und nur dann - erhalten wir eine Beteiligung von 35 % (inkl. MwSt).
- Sie haben keinerlei Kostenrisiko.
- Die Regelungen im Detail finden Sie in unseren Geschäftsbedingungen.
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